Bei der Wertermittlung einer Immobilie gibt es drei Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Welches der drei Verfahren jeweils angewandt wird ist abhängig von der Art der Immobilie.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren bietet sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Wohnungen an. Es gilt als präzise Methode bei der Wertermittlung von Grundstücken und selbst genutzten Immobilien. Als Grundlage für die Berechnung werden die in der Vergangenheit gezahlten Kaufpreise und bei Grundstücken die Bodenrichtwertkarte herangezogen. Das Vergleichswertverfahren bildet somit das Marktgeschehen besonders gut ab.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird häufig bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien angewandt, wenn Rendite und nicht die Eigennutzung im Vordergrund steht. Der Ertragswert ist der Wert einer Immobilie, der auf den daraus erzielten, zukünftigen Einnahmen basiert.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren findet immer dann Anwendung, wenn das Ertragswertverfahren nicht genutzt werden kann. Dies ist der Fall, wenn es keine Vergleichsgrundstücke oder vergleichbare Mieten gibt. Beim Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlage bestimmt und mit dem Bodenwert der Immobilie addiert.